Sicherheit für den Fall der Fälle auch beim Umgang mit dem Pferd

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Sicherheit für den Fall der Fälle auch beim Umgang mit dem Pferd

Veröffentlicht am

Versorgungswerk des Verbandes Thüringer Pferdezüchter Sicherheit für den Fall der Fälle auch beim Umgang mit dem Pferd

Seit dem Jahre 2001 erfuhr der Rentenbereich einen neuen Einschnitt in der gesetzlichen Führsorge. Für diejenigen, die nach dem 2.1.1961 geboren sind und nach den geltenden Bestimmungen berufsunfähig werden, wird das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht mehr abgesichert. Und die statistischen Erhebungen besagen, jeder 4. wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Gerade die Gegebenheit der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wird häufig auch im Freizeitbereich und hier besonders im Reitsport und der Pferdezucht unterschätzt.


Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente zahlt. Dabei wird der Anspruch nur nach dem gesundheitlichen Restvermögen beurteilt. Wer zum Beispiel noch 6 und mehr Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, bekommt keine gesetzlichen Invaliditätsleistungen. Bei einen Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden erhält man die halbe, und erst bei einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Der zuletzt ausgeübte Beruf, der erreichte berufliche Status, das erreichte Einkommen spielen bei der Beurteilung der Erwerbsminderung keine Rolle mehr. Um nach Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit finanziell unabhängig zu sein, gibt es nur eine Möglichkeit der umfassenden und bedarfsgerechten Vorsorge "Die private Absicherung".

Genau dies hat der Verband Thüringer Pferdezüchter erkannt und ein Versorgungswerk für die Pferdebesitzer, Reiter und Pferdezüchter abgeschlossen. Denn die finanzielle Belastung, die für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit mit sich bringt, ist für den Normalverdiener mit seinen Ersparnissen kaum abzusichern und ganz wichtig, das relativ finanzaufwendige "Hobby Pferd“ im privaten und natürlich auch im gewerblichen Bereich erfährt arge Einschnitte .Oftmals sind dann die erforderlichen Mittel in der jeweiligen Situation wesentlich höher.

Im Versorgungswerk wollte der Zuchtverband beide Seiten, die Berufsunfähigkeit und die Erwerbsunfähigkeit eingearbeitet wissen. Berufsunfähigkeit kann im Umgang mit dem Pferd vergleichsweise schnell eintreten (Unfall) oder auch bereits dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen zuletzt ausgeübten oder einen vergleichbaren Beruf nicht mehr ausüben kann. Erwerbsunfähigkeit tritt dagegen erst ein, wenn man aufgrund von Krankheiten oder Verletzungen völlig außer Stande ist, irgendeine regelmäßige Erwerbstätigkeit auszuüben. Damit ist sie unabhängig vom bisherigen Beruf. In diesem Fall kann man seinen Hobby "Pferd" dann wohl kaum mehr nachgehen. In Gemeinsamkeit mit dem Zuchtverband und dem außerordentlichen Mitglied des Verbandes, dem Versicherungsmakler Arwit Piehler, wurden 6 Topvergünstigungen für die Pferdehalter und Pferdebesitzer bzw. für diejenigen eingearbeitet, die den unmittelbaren Umgang mit dem Pferd pflegen.

Dies sind im Einzelnen

  • Gruppenvertragskonditionen
  • Verbesserte Berufsgruppeneinteilung(Verbandstarif, so fallen Berufszuschläge z.B. für Pferdewirte weg )
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Ausschuss der abstrakten Verweisung und andere Konditionen, die der Einzelne nicht erzielen würde
  • Abschluss bis Endalter 60 und 65
  • Anwendbar in ganz Deutschland und damit allen Verbänden

Übrigens, auch Nichtmitglieder können auf Anfrage eingebunden werden. Wollen Sie mehr darüber wissen, so wenden sie sich an den Verband Thüringer Pferdezüchter in Weimar Legefeld. Klaus Hübschmann


Lexikon/Stichworte

Verweisbarkeit

Man wird in eine andere Tätigkeit verwiesen, die man noch leisten könnte

Karenzzeit

Der Beitrag kann durch eine Wartezeit von 6 bis 36 Monaten gesenkt werden. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entsteht ein Anspruch auf die Versicherungsleistung erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit, sofern die Berufsunfähigkeit bis dahin ununterbrochen besteht.

Wiedereingliederungshilfe

Möglichkeit der Zahlung von finanziellen Unterstützungen bei Berufsunfähigkeitsende

Aufbaugarantie

Ohne weitere Gesundheitsprüfung können Berufsanfänger innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsabschluss die vereinbarte Rente auf bis zu 30000 € pro Jahr erhöhen. Sonderregelung bei Umschulung Zahlung der vereinbarten Rente für zwei Jahre bis zu einer Höchstrente von 1000 € monatlich ohne Prüfung, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann

Dynamik

Anpassung der Vorsorge an die steigenden Lebenshaltungskosten und der Einkommensentwicklung

   



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Text von Kirstin Weigel (freie Journalistin und freie Mitarbeiterin/Redakteurin Thüringen Verlag Sachsens Pferde GmbH),
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Arwit Piehler-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG