Notwendig oder überflüssig–Die Tierlebensversicherung

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Notwendig oder überflüssig–Die Tierlebensversicherung

Veröffentlicht am


Eine Lebensversicherung gibt es für den Menschen wie für die Tiere, der Nutzen ist jedoch gänzlich anders. Dient diese beim Menschen doch einer möglichen Geldanlage, so ist sie beim Tier dafür gedacht, dass der Besitzers eines solchen wertvollen Pferdes z.B. eine Art “Notgroschen“ erhält, falls dieses stirbt. Genau hier offenbart sich auch das gesamte Problem einer Tierlebensversicherung. Der Besitzer eines Pferdes erhält nämlich nur den aktuellen Marktwert des Pferdes, bei einigen Versicherungen sogar nur bis 70 % dieses und läuft diese aus, so bekommt man gar nichts.

Deshalb ist die Tierlebensversicherung sicherlich kein „Muss“, wie wir z.B. dies für die Tierhalterhaftpflicht sagen. Wir wissen aber auch alle, was heute ein einzelnes Pferd hierzulande kosten kann. Investitionen oft über der 5000 Eurogrenze sind keine Seltenheit und da bedeutet der Totalverlust des Tieres meist das Aus einem Traum vom eigenen Pferd für Jahre. Mit der Tierlebensversicherung kann man eben jedoch zumindest die Anschaffungssumme ganz oder teilweise abdecken. Der aktuelle Marktwert ist unter anderen dafür bestimmend.

Dass die Versicherung bei Vertragsabschluß den Marktwert(Versicherungssumme) des Pferdes ermittelt bzw. sich diesbezüglich absichert, bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass im Schadensfall diese auch ausgezahlt wird. Es ist nur der Wert, den das Pferd zu diesem Zeitpunkt hat und an dem man die Beiträge(Prämie) festmacht. Mit dem Alter des Pferdes und seinen Leistungen ändert sich logischerweise dieser Marktwert. Deshalb sollte der Pferdebesitzer seine Versicherungssumme immer wieder anpassen. Ansonsten muss er beispielsweise bei einem Pferd mit sinkendem Wert hohe Beiträge zahlen, erhält aber nur eine geringe Summe.

Das Alter des Pferdes spielt nicht nur für den Marktwert eine Rolle, sondern davon hängt überhaupt ab, ob der Abschluss einer Lebensversicherung möglich ist. Bei den meisten Versicherern endet das Aufnahmejahr bei 11 Lebensjahren. In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, wenn das Pferd z.B. im Alter von 25 Jahren an einer Kolik stirbt, kann die Versicherung das auch als altersbedingte Ursache ansehen und die Zahlung einer Leistung ablehnen und es als Altersschwäche deklarieren.

Fazit also, eine Tierlebensversicherung lohnt sich vor allem für junge Pferde, die einen bestimmten Marktwert haben. Es kann auch vorkommen, dass Pferde nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr leistungsfähig sind, dann kann man dies in Form eines Zusatzbausteins (Dauernde Unbrauchbarkeit, Zuchtunfähigkeit) in der Lebensversicherung einbinden. Auch hier gibt es Gesellschaften die diese Risiken bereits im Grundrisiko verankert haben. Das Ganze natürlich vor dem Eintritt eines solchen Falles. Es ist also ratsam vor Abschluss die möglichen Fälle mit Hilfe des Bedingungswerkes oder eines kompetenten Fachmanns durchzuspielen.


Aus einigen Zeitschriften, Veröffentlichungen oder in Beratungen erfährt man oft derartige Fälle

Mein Pferd ging schon 7 Monate lahm, so dass ich es töten lassen musste. Die Versicherung will aber nicht zahlen, bei der ich den Todesfall abgeschlossen habe. (Meldepflicht)

Oder

Mein Pferd wurde nach einer Erkrankung des Hufes zum dauernden Reiten unbrauchbar. Ich hatte diese vor 10 Wochen abgeschlossen. Die Versicherung lehnte den Schaden ab. (Wartezeit)


Was sollte man beachten ?

Was sollten Sie also vor einen Abschluss beachten?

  • Kompetenten Ansprechpartner auswählen, der genau für Ihr Pferd ein schriftliches Angebot erstellen kann
  • Aushändigung der Versicherungsbedingungen
  • Fragen nach Tierarztgutachten, Röntgenaufnahmen!
  • Erfragen von Wartezeiten bei Unfällen und Erkrankungen!
  • Gibt es eine Rückerstattung bei Verkauf des Tieres?
  • Kann der neue Besitzer die LV übernehmen?
  • Wir verändert sich die Prämie bei Summenerhöhung?
  • Welche Ausschlüsse gibt es?
  • Welche Risiken kann ich zusätzlich einschließen (z.B. Distanzritte, Vielseitigkeitsprüfungen ,Fahrprüfungen etc.)

Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?

  • Die Versicherungsgesellschaft und der Vermittler sind sofort zu informieren
  • Der Tierarzt ist im Gleichklang anzufordern, um im Falle einer Nottötung sich zwischen den Vertragspartnern abzustimmen
  • Tiererkrankungen sind meldepflichtig
  • Bei Unbrauchbarkeit und Leistung kann die Versicherungsgesellschaft das Pferd übernehmen
  • Sollte die Gesellschaft oder der Vermittler nicht erreichbar sein, so sind mindestens zwei weitere Sachverständige vor einer Nottötung zu Rate zu ziehen


Lexikon zur Tierlebensversicherung

Marktwert

Ist der Wert des Tieres, der zum Zeitpunkt eines Abschlusses einer Tierlebensversicherung festgestellt wird und bedeutet aber nicht, dass dieser im Schadensfall auch gleichzeitig die Summe ist, die ausgezahlt würde. Die Versicherungssumme sollte durch den Versicherungsnehmer immer wieder dem Marktwert angepasst werden. Hier spielt unter anderem auch das Alter und der Einsatz des Pferdes eine Rolle

Nottötung

Sie setzt voraus, dass der Tod trotz Behandlung mit großer Sicherheit binnen kurzer Zeit erfolgen würde. Eine abwartende Haltung bedeutet Tierquälerei. Stellt der Sachverständige fest, dass der Tod in kürzester Zeit eintreten wird, so kann der Halter im Interesse des Tierschutzes sich für eine Abkürzung des Leidensweges entscheiden.

Tierarztgutachten

Gibt Aussagen zum Zustand des Tieres, dessen Gesundheit, Pflege und Ausbildungsstand. Das Gutachten bezieht sich immer nur auf den Zeitpunkt der Untersuchung selbst, da sich der Zustand des Pferdes aus der Natur heraus täglich ändern kann. Die Kosten trägt im Normalfall der Versicherungsnehmer.

Unbrauchbarkeit

Sie liegt vor, wenn das Tier trotz aller intensiver Behandlung für den eigentlichen Gebrauchszweck nicht mehr einsetzbar ist. Dieser selbst ist im Vertragsabschluss zu vereinbaren.

Verwertungserlös

Im Falle einer Dauernden Unbrauchbarkeit muss sich der Versicherer eine bestmögliche Verwertung des Pferdes bei Leistung anrechnen lassen.

Zuchtunfähigkeit

Liegt vor, wenn Stute oder Hengst nicht mehr für die Zucht einsetzbar sind

Grunddeckung

Die Grunddeckung umfasst die Risiken Tod der Nottötung durch Krankheit oder Unfall, sowie Raub, Diebstahl und Abhandenkommen

Volldeckung

Schließt Dauernde Unbrauchbarkeit und Zuchtunfähigkeit ein.
   



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Text von Kirstin Weigel (freie Journalistin und freie Mitarbeiterin/Redakteurin Thüringen Verlag Sachsens Pferde GmbH),
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Arwit Piehler-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG