Rechtsschutzversicherung für den Privaten Tierhalter

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Rechtsschutzversicherung für den Privaten Tierhalter

Veröffentlicht am

In unseren bisherigen Ausführungen ( Heft 12/2003) sind wir auf die Rechtsschutzfragen in Reitställen, Pferdezuchtbetrieben oder Landwirtschaftsbetrieben eingegangen. Nunmehr möchten wir für den privaten Halter von Pferden einen speziellen Tierhalterrechtsschutz darstellen und anbieten, der wohl in dieser Form bisher einmalig in Deutschland und auch nicht in einer anderen Privat-Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Wir setzen dabei voraus, dass Sie als Pferdehalter wissen, dass es nicht das Pferd allein ist, was Auslöser für einen Rechtsstreit sein kann. Vielmehr kann es auch der Kauf bzw. die Tierhaltung als solche sein, die zu einem Streitfall führen kann.

Aber warum plädieren wir überhaupt für eine Tierhalterrechtsschutzversicherung? Einige Gründe seien hier aufgeführt

  • beim Kauf eines Tieres fehlen letztlich zugesicherte Eigenschaften
  • Bei Steuerbescheiden zum Tier kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Steuerbehörde
  • Man muss als Tierhalter Ansprüche gegen einen Tierschädiger gerichtlich durchsetzen
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach tierärztlichen Behandlungsfehlern (Hier Besonderheit des Verwaltungs- Rechtsschutzes für Tierhalter)
  • Nach nicht bestandenen Wesenstests durch Ihren Hund kommt es mit der zuständigen Behörde zu Auseinandersetzungen aufgrund z.B. des verhängten Maulkorb -und Leinenzwangs Sich zur Wehr setzen gegen eventuelle Bußgeldbescheide

Eine Besonderheit ragt hier als Highlight noch heraus, dies wäre der Allgemeine Verwaltungsrechtsschutz in bezug auf die private Tierhaltung. Besonders für die Hundehalter von immer zunehmenderer Bedeutung, wenn es um Bußgeldbescheide oder die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren durch die betreffenden Behörden in Umsetzung der Gefahrtierverordnung geht.

Wie schon beschrieben geht es uns hier um das Anliegen der Versicherungsnehmer in der Eigenschaft als privater Tierhalter oder Eigentümer der im Antrag bezeichneten Tiere ( Hunde / Pferde). Maximal kann man damit 6 Tiere (inkl. der Nachzucht) einbinden. Eine Einzelbeschreibung der in Frage kommenden Tiere ist dann zwingend erforderlich.

Eingeschlossen sind folgende Leistungsarten

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Arztkosten; Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reparaturkosten...
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten –Rechtsschutz
    • weil Ihnen vorgeworfen wird, fahrlässig eine Straftat begangen zu haben
    • weil Ihnen vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben
  • Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
  • Einkommensteuer, Zölle, Grundsteuer
  • Rechtsschutz im Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Einhaltung der Gefahrtierverordnung
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Kaufverträge, Dienstverträge, Versicherungsverträge

Ein weiterer Vorteil ist die Folgetierregelung.

Bei Veräußerungen des Tieres oder anderem Wagniswegfall geht der Versicherungsschutz auf das Folgetier über, das an die Stelle des bisherigen versicherten Tieres tritt. Versicherungsschutz für das Folgetier besteht auch dann, wenn es vor Wagniswegfall des bisherigen Tieres erworben wird. Dieses Tier bleibt bis zu seiner Veräußerung (längstens noch einen Monat) beitragfrei mitversichert. Der Wechsel im Tierbestand und die Einzeltierbeschreibung des neu erworbenen Tieres sind dann dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen.

Was kostet nun dieser komfortable Tierhalterechtsschutz? Wie wir denken ist er bezahlbar.

Für ein Pferd 24 Euro Netto im Jahr, bis zu 6 Pferde insgesamt 48 Euro Netto, für einen Hund wären dies 18 Euro Netto, bis zu 6 Hunde 36 Euro Netto.

Diesen Rechtsschutz haben wir in einen Kompakttarif eingebunden. An folgendem Beispiel können Sie ersehen, welche Kosten bei einem einfachen Unfall zusammen kommen können. So wie Sie viele Dinge gemeinsam mit ihrem Pferd unternehmen, so kann sich in dieser Gemeinsamkeit auch eine Versicherung im Kompakttarif darstellen. Rechtsschutz, Reiter-Unfall, OP-Krankenversicherung und Tierhalterhaftpflicht für einen Preis zwischen 16 und 18 Euro im Monat. Dieses Produkt erhalten Sie über uns, eingedeckt in der Uelzener Versicherung.

Arwit Piehler Versicherungsmakler GmbH & Co. KG


Beispiel

Sie besitzen ein privates Reitpferd und natürlich reiten Sie auch, denn bekanntlich liegt das Glück dieser Erde auf den Rücken der Pferde – zumindest solange man oben bleibt. Denn wer noch nie von einem Pferd gestürzt ist, der ist sozusagen auch noch nie geritten, so sagt zumindest ein Sprichwort aus.

Die 18 –jährige Grit, seit Jahren eine begeisterte und erfahrene Reiterin ist mit Ihrem Pferd „Pili“ in Wald und Flur unterwegs. Beim Überqueren einer Straße erschrickt sich „ Pili“ vor einen aufspringenden Hasen. Das Pferd steigt, Grit stürzt und sieht Ihren „Pili“ durchgehen. Ein heranfahrendes Auto kann nicht mehr bremsen, es kommt zum Aufprall mit dem Pferd. Am Auto entsteht schwerer Sachschaden, der Fahrer wird verletzt und „Pili“ trägt nach schweren Hautabschürfungen einen Röhrenbeinbruch davon. Aber auch Grit ist verletzt. Im Krankenhaus wird festgestellt, Ihr linkes Bein muss verkürzt werden. Nach wenigen Tagen meldet sich die Verwaltungsbehörde und teilt mit, Grit erhält ein erhebliches Bußgeld, da Sie diesen Unfall fahrlässig verursacht haben soll.


Kosten:

  • Haftpflichtschaden für PKW und Scherzensgeld ca. 11 000 Euro
  • Unfall-Krankenhaustagegeld für 6 Wochen
  • Invaliditätszahlungen einschließlich (25% Invalidität) ca. 13 000 Euro
  • Behandlungskosten Pferd “Pili“ ca. 2 500 Euro
  • Anwalts und Gerichtskosten ca. 800 Euro

Gesamtkosten 27 300 Euro

   



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Text von Kirstin Weigel (freie Journalistin und freie Mitarbeiterin/Redakteurin Thüringen Verlag Sachsens Pferde GmbH),
Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Arwit Piehler-Versicherungsmakler GmbH & Co. KG