Tierschutzgesetz (Deutschland)-Inhalt-Kontakte

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Tierschutzgesetz (Deutschland)-Inhalt-Kontakte

Veröffentlicht am 13. März 2018, 10:02

Diese Beschreibung ist zietiert aus „Wikipedia, Die freie Enzyklopädie“ wikipedia:Tierschutzgesetz (Deutschland)

" Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§ 1 Satz 2).

Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

Inhalte

§ 1 Grundsatz

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der vernünftige Grund im Sinne des § 1 S. 2 ist ein zentraler Begriff des Tierschutzgesetzes. Auf ihn wird etwa bei der Schlachtung oder bei Tierversuchen verwiesen. Er liegt vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.[1] Ein Synonym dafür kann nachvollziehbar sein.[2]

Die §§ 2 und 3 beschäftigen sich mit der Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen.

In § 4 wird die Tötung von Wirbeltieren behandelt.

Die §§ 5 und 6 reglementieren Eingriffe an Tieren. Insbesondere wird in § 6 das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen (Kupieren) behandelt, sowie das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.

In den §§ 7 bis 9 werden Tierversuche reglementiert.

In § 10 werden Eingriffe an Tieren zu kommerziellen Zwecken behandelt.

In § 11 Züchtung, Haltung und Handel reglementiert. § 11b betrifft die Qualzucht.

Der § 12 regelt den Handel und die Haltung von Tieren, die durch tierschutzwidrige Handlungen geschädigt wurden.

Der § 13 beinhaltet weitere Details des Tierschutzes, die sonst keinen Platz finden.

Die §§ 14 bis 16 regeln die Durchführung des TierSchG.

Die §§ 17 bis 20 bestimmen die Straf- und Bußgeldvorschriften. "


Seite „Tierschutzgesetz (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 13. März 2018, 10:02 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Tierschutzgesetz_(Deutschland)&oldid=174967518 (Abgerufen: 30. Juni 2018, 07:21 UTC)


Tierschutz Pferd

In Deutschland leben nach Schätzungen ca. eine Million Pferde, die meisten in Boxenhaltung ohne regelmäßigen Weidegang und tägliche Bewegung. Für Haltung und Umgang mit Pferden gibt es keine rechtlich verbindlichen Verordnungen, die vor Gericht eingeklagt werden könnten. Die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“, die im Auftrag der Bundesregierung von einer Sachverständigengruppe erarbeitet wurden, bleiben in der Praxis unverbindliche Regelwerke.

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Quelle/Autoren

  • Seitentitel: Tierschutzgesetz (Deutschland)
  • Herausgeber: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  • Autor(en): Wikipedia-Autoren, siehe Versionsgeschichte