Reitbeteiligung vs gelegentliche Nutzung

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Reitbeteiligung vs gelegentliche Nutzung

Veröffentlicht am 13. Sep. 2009

Diese Beschreibung ist zietiert aus „Wikipedia, Die freie Enzyklopädie“ wikipedia:Reitbeteiligung

Reitbeteiligung

Von einer Reitbeteiligung wird gesprochen, wenn neben dem Besitzer eines Pferdes eine dritte Person ein Nutzungsrecht an dem Pferd ausübt.

Eine Reitbeteiligung ist ein Vertrag zwischen dem Besitzer und dem Reiter. In der Umgangssprache wird der Begriff Reitbeteiligung auch für die Person, die das Nutzungsrecht ausübt, verwendet. Für das Zustandekommen einer Reitbeteiligung gibt es verschiedene Gründe. Die beiden wichtigsten sind Zeit- und Geldmangel des Besitzers. Im Gegensatz zu einer Eigentümergemeinschaft, bei der das dingliche Recht am Pferd mehreren zusteht, ist ein Reitbeteiligungsverhältnis allein eine schuldrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten.

Von einer Reitbeteiligung abgegrenzt werden muss der Fall, in dem der Besitzer das Pferd vermietet, wie es zum Beispiel bei Schulpferden der Fall ist, und der Beritt, bei dem der Reiter für seine Arbeit mit dem Pferd ein Entgelt erhält.


Haftung und Versicherung im deutschen Recht

Wird kein Vertrag über die Reitbeteiligung abgeschlossen, haftet der Besitzer des Pferdes für jegliche durch sein Pferd verursachten Körper-, Sach- und Vermögensschäden auch dann, wenn sie während der Nutzung des Pferdes durch die Reitbeteiligung entstanden sind.

Gelegentliche Nutzung eines Privatpferdes

Die Absicherung bei gelegentlicher und unentgeltlicher Nutzung eines Privatpferdes erfolgt über die Tierhalterhaftpflichtversicherung, sofern das Fremdreiterrisiko mit eingeschlossen ist. Dies ist in den meisten Policen der Fall. Auch in diesem Fall ist es allerdings für den Besitzer von Vorteil, die Anforderungen an den Umgang mit dem Pferd und die Klärung der Haftung im Schadensfall schriftlich festzuhalten.


Regelmäßige Nutzung eines Privatpferdes

Es gibt Haftpflichtversicherer, die auch bei regelmäßiger unentgeltlicher Nutzung den Versicherungsschutz über das sogenannte Fremdreiterrisiko (mitunter auch Gastreiterrisiko) bieten. Eine Reitbeteiligung ist jedoch kein Fremdreiter, welcher sich durch die einmalige, gelegentliche oder unregelmäßige Nutzung eines Privatpferdes definiert, sondern sie wird, was die Haftungsfrage bei Eigenschäden durch das Pferd angeht, dem Tierhalter gleichgestellt. Das heißt sie kann den Tierhalter für entstandene Schäden nicht in Regress nehmen (dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die Sozialversicherungsträger, welche sich im Regelfall an den Haftpflichtversicherer des Tierhalters wenden).

Seite „Reitbeteiligung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 26. September 2017, 20:55 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Reitbeteiligung&oldid=169458975 (Abgerufen: 1. Juli 2018, 10:38 UTC)


In diesem Falle ist es unbedingt ratsam einen Reitbeteiligungsvertrag abzuschließen, indem alle Rechte und Pflichten sowie die Haftung im Schadensfall eindeutig geklärt werden.


Reitbeteiligungsvertrag Muster

abgeschlossen zwischen

Pferdehalter

_________________________________________________________

(Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse)

__________________________________________________________

(Telefon, e-mail)

Reitbeteiligung

_______________________________________________________

(Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse)

__________________________________________________________

(Telefon, e-mail)

Die Reitbeteiligung hat das Recht, das dem Eigentümer gehörende Pferd ........... zu reiten, unter Zugrundelegung folgender Bedingungen:


1.

Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung auf Dritte sowie die Teilnahme an Tagesritten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers.

Kinder dürfen nur unter Beaufsichtigung des Erziehungsberechtigten das Pferd reiten. Die gelegentliche Nutzung des Pferdes für die eigenen Kinde] erfolgt auf eigene Gefahr und schließt alle Forderungen, gleich aus welchem Grund an den Eigentümer aus, sofern sie nicht durch die Fremdreiterrisikoversicherung abgedeckt werden.

2.

Die Reitbeteiligung hat das Recht das Pferd insgesamt ...... Tage in der Woche zu nutzen.


______ _______ _______ _________ ______

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Wochenende und Feiertage sind dem Eigentümer vorbehalten.

Im Einzelfall, bei Krankheit und in Urlaubszeiten können beiderseitig Abweichungen vereinbart werden. Sollte eine regelmäßige Nutzung nicht mehr gewährleistet sein, werden neue Regelungen vereinbart.

3.

Die Reitbeteiligung verpflichtet sich:

3.1.

Das Pferd artgerecht zu behandeln, tiergerecht zu reiten und wie sein eigenes Pferd zu pflegen und zu betreuen.

3.2.

Die für den Reiterhof geltenden Regelungen und Anweisungen einzuhalten. Zum Beispiel:

  • Beteiligung am Putzdienst der Sattelkammer
  • Longieren auf dem Platz nur mit Longe
  • Glätten des Reitplatzes nach Benutzung
  • Reinigung des Putzplatzes
  • Freilauf nur im Paddock gestattet
  • generelle Sicherung des Pferdes durch Anbinden und Führen am Strick oder Zügel

3.3.

Bei Verletzung des Pferdes sofort den Eigentümer zu informieren. Bei Nichterreichung des Eigentümers ist sofort der Tierarzt zu verständigen. Vorrangig Doktor ...................................

Bei Nichterreichung einen Arzt freier Wahl.

3.4.

Das von ihr benutzte Zubehör Sattel, Trense, Halfter, Putzzeug, Decken und anderes) sorgsam zu behandeln, bei groben Verschmutzungen zu reinigen sowie im Falle des eigenen Verschuldens, den Verlust oder die Beschädigung auf eigene Kosten zu ersetzen.

3.5.

Bei Ausritten ins Gelände ist grundsätzlich ein Handy mitzuführen, um im Notfall einen Arzt rufen zu können.

4.

Die Reitbeteiligung nutzt das Pferd unentgeltlich. Nutzungsdauer.....................

oder

Die Reitbeteiligung beteiligt sich insgesamt mit ...% an den Einstellkosten von derzeit insgesamt ............... Euro/monatlich.

Die Zahlung von monatlich ......... Euro beinhaltet etwaige zusätzliche Kosten für Schmied, Tierarzt, Zusatzfutter und Tierhaltehaftpflichtversicherung.

Leckerli und zusätzliche Pflegemittel sind darin nicht enthalten.

Bei Änderung der Einstellkosten durch den Besitzer des Reiterhofes wird der Betrag der Reitbeteiligung angeglichen.

Der Betrag ist im Voraus bis zum 5. eines Kalendermonates auf das

Konto .......... BLZ ............ bei ............

zu überweisen.

Vereinbart ist, dass die Reitbeteiligung zur Zahlung der Kosten auch während des Urlaubes, im Krankheitsfall sowie für den Fall, dass das Pferd nicht geritten werden kann verpflichtet ist.

5.

Die Reitbeteiligung wird in die bestehende Tierhaltehaftpflichtversicherung kostenlos mit eingeschlossen. Die Reitbeteiligung hat das Recht die Tierhalterhaftpflichtversicherung einzusehen, um sich über deren Leistungen und Höhe der Versicherungssumme zu informieren.

Haftungsausschluss

Die Reitbeteiligung verzichtet auf Ansprüche gegen den Tierhalter wegen aller ihr durch das Pferd verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Ferner stellt die Reitbeteiligung den Tierhalter im Innenrecht von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen von Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Ansprüche des Tierhalters gegenüber der Reitbeteiligung, wenn das Pferd einen Schaden erleidet, sowie die Haftung bei Personenschäden,Sach- und Vermögensschäden wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
Die Reitbeteiligung bestätigt, dass eine Privathaftpflichtversicherung besteht.

Hinweis:

Das Tragen eines Reithelms ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem bringt das Nichttragen eines Helms für einen geschädigten Reiter im Zweifelsfall Nachteile mit sich (Mitverschulden).

6.

Der Eigentümer weist auf folgende Besonderheiten des Pferdes hin:

Zum Beispiel:

  • das Pferd lässt sich schlecht verladen
  • das Pferd darf nur in genügenden Abstand zu anderen Pferden geritten werden
  • das Pferd schlägt nach Hunden
  • das Pferd scheut vor Kutschen und Regenschirmen
  • bei kälteren Temperaturen ist eine längere Erwärmung im Schritt nötig
  • bei kälteren Temperaturen schwitzt das Pferd stark nach, auch bei leichter Belastung

7.

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseitig zum Ende des Monats gekündigt werden. Liegt grob fahrlässiges Verhalten vor, kann mit sofortiger Wirkung vom Eigentümer gekündigt werden.

Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen sind dem Eigentümer vorbehalten.


Ort, Datum ________________________________

   



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  • Datum der letzten Bearbeitung: 26. September 2017, 20:55 UTC