Kategorie:Gewährleistungspflicht

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Die Kategorie Gewährleistungspflicht enthält 4 Einträge

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Die Gewährleistung und deren Umfang

Fachbeitrag


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© Abdruck mit freundlicher Genehmigung von:
Rechtsanwältin Anne Wettstein

Grundsätzlich haftet sowohl ein Nichtunternehmer als auch ein gewerblicher Verkäufer für die Mangelhaftigkeit eines Pferdes. Allerdings gibt es Möglichkeiten das Gewährleistungsrecht des Käufers einzuschränken oder ganz auszuschließen. Die Möglichkeit dieser Haftungsbeschränkungen richtet sich danach, ob der Verkäufer als Verbraucher oder Unternehmer einzustufen ist. Wenn jemand sein Pferd, welches er bereits seit fünf Jahren besitzt, verkauft, ist die Frage einfach zu beantworten. Hier verkauft natürlich eine private Person. Wie sieht es aber bei einem Hobbyzüchter aus, der noch nicht einmal Gewinn erzielt, pro Jahr aber 4 Fohlen verkauft? Hier ist die Einordnung nicht mehr so einfach und vom Einzelfall abhängig. Bei einem regelmäßigen Verkauf von Pferden, egal in welcher Größenordnung, wird die Unternehmereigenschaft jedoch wohl zu bejahen sein.

Verkauft jemand sein Pferd, der als Nichtgewerbetreibender einzustufen ist, kann dieser die Gewährleistung vollständig ausschließen. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis natürlich sehr häufig mit Hilfe von Vertragsmustern aus dem Internet oder Zeitschriften Gebrauch gemacht. Diese Muster sind oft tückisch, weil nicht selten einzelne Klauseln unwirksam sind.

Verkauft ein Gewerbetreibender sein Pferd, muss dieser dem Käufer grundsätzlich ein zweijähriges Gewährleistungsrecht einräumen. Es sei denn bei dem Pferd handelt es sich um ein gebrauchtes Pferd. Dann kann die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt werden. Wann ein Pferd gebraucht ist, ist ebenfalls einzelfallbezogen zu beurteilen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ( Az.: VIII ZR 3/06) ist ein Pferd zumindest so lange als neu anzusehen, bis es zum ersten Mal geritten oder zur Zucht verwendet wurde.

Verkauft ein Gewerbetreibender ein gebrauchtes Pferd nicht an einen Verbraucher sondern ebenfalls an einen Unternehmer, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Beim Verkauf eines nicht gebrauchten Pferdes kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt werden.

  1. Wann haften Sie für einen Mangel?
  2. Wer muss den Mangel beweisen?
  3. Wie kann ich Gewährleistungsansprüche am besten verhindern?


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