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Sachverständiger / Gutachter

Auszüge aus dem Artikel Sachverständiger aus fer freien Enzyklopädie Wikipedia.de.

Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland, Liechtenstein ud Österreich nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen. Die irreführende Verwendung des Begriff kann als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können, damit aber geworben wird.

Bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen (einschlägiges Studium oder einschlägige Handwerksausbildung, i. d. R. mit Meisterberechtigung) ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren (Deutschland, Österreich) oder Fernstudien (Deutschland) möglich.

Man unterscheidet in Deutschland:

   * EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024,
   * staatlich anerkannte Sachverständige,
   * öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige,
   * verbandsanerkannte Sachverständige,
   * freie Sachverständige,
   * Behörden als Sachverständige.

Österreich:

   * Ziviltechniker
   * gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige,
   * (freie) Sachverständige,
   * Amtssachverständige.


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Quelle

Seite „Sachverständiger“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. April 2010, 09:44 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sachverst%C3%A4ndiger&oldid=73541758 (Abgerufen: 10. Mai 2010, 08:28 UTC)