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Heilpraktiker

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in der jeweils geltenden Fassung eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.[1] Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von § 18 Einkommensteuergesetz.

In Deutschland arbeiten ca. 20.000 Heilpraktiker, die meisten davon in Teilzeitpraxen und nur relativ wenige, ca. 6.000, in Vollzeitpraxen. Es gibt verschiedene Verbände, in denen die Heilpraktiker organisiert sind. Sie vertreten die Interessen der Heilpraktikerschaft und bieten Fortbildungsveranstaltungen und Serviceleistungen an. Da die meisten Verbände auch Schulen unterhalten, sorgen sie neben zahlreichen freien Anbietern auch für die Ausbildung.

Diese Bundesverbände arbeiten teilweise in den überverbandlichen sowie berufs- und medizinalpolitischen Fragen im Rahmen der Organisation "Die Deutschen Heilpraktikerverbände - DDH -" zusammen. Im Jahre 1992 haben sich die Verbände auf eine Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) geeinigt, die jedoch nicht für alle Heilpraktiker rechtsverbindlich ist, sondern nur als vereinsinternes Recht für die Mitglieder Gültigkeit besitzt.

Berufsordnung

Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf, da es keine vorgeschriebene Regelausbildung und keine bundeseinheitlich geregelte Prüfung gibt. Dennoch unterliegt die „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ bestimmten Zulassungsvoraussetzungen, die bundesweit durch eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen sind. Die Durchführungsbestimmungen für diese Überprüfungen variieren zwar von Bundesland zu Bundesland, umfassen jedoch ähnliche Fragenkataloge und Kenntnisfelder.

Die Ausbildung ist nicht gesetzlich geregelt; sie dauert in privaten Schulen etwa zwei bis drei Jahre. Es besteht allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine organisierte Ausbildung zu absolvieren. Ohne eine systematische heilkundliche Ausbildung kann die Überprüfung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eher selten bestanden werden.[5]

Die Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist ein Multiple-Choice-Test; er besteht in der Regel aus 60 Prüfungsfragen, von denen 45 richtig beantwortet werden müssen. Ist dieser bestanden, so findet die mündliche Überprüfung drei bis sechs Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt. Die Überprüfungen sind in den meisten Bundesländern jeden dritten Mittwoch im März und jeden zweiten Mittwoch im Oktober. Die Gesundheitsämter Husum und Salzgitter haben eine Sonderregelung und prüfen auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in dem zuständigen Kreis des Gesundheitsamtes haben.

Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung ergibt sich aus dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten, sind in der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO) geregelt.

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“, die ein Heilpraktiker bei Berufsausübung führen muss, weist die Öffentlichkeit darauf hin, dass nicht ein Arzt Heilkunde ausübt.

Generell kann jeder Heilpraktiker diejenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht

siehe auch


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  • Tierheilpraktiker für Pferde


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Quelle

Seite „Heilpraktiker“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. März 2009, 11:25 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heilpraktiker&oldid=57339341 (Abgerufen: 19. März 2009, 11:02 UTC)

siehe auch

Tierärzte dürfen werben ! Verboten - Erlaubt [1] [2]

[3]
Von „http://www.pferde-zucht-sport.de/index.php/Pferdeheilpraktiker_Tierheilpraktiker_THP_Heilpraktiker
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