FÜHRERSCHEIN FÜR DEN KAUF EINES PFERDES
FÜHRERSCHEIN FÜR DEN KAUF EINES PFERDES
Veröffentlicht am 19.09.2016
- PRESSEMITTEILUNG DER PFERDESCHUTZ-INITIATIVE 2015
Hennef. Im Tierschutzgesetz heißt es unter § 2, 3.: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen". Trotzdem kann aber jeder ohne jegliche Qualifikation ein Pferd kaufen. Manchem Pferdekäufer ist noch nicht einmal der Zeit- und Kostenaufwand, der mit der Haltung eines Pferdes verbunden ist, bewusst - die Pferde sind dann die Leidtragenden.
Grundvoraussetzung für den Kauf eines Pferdes sollte unbedingt das notwendige Wissen des Käufers rund ums Pferd, aber auch reiterliches Können sein, was jeder Käufer mit einem Ausweis bzw. einer Erlaubnis für den Pferdekauf (ausgestellt nach einer bestandenen theoretischen sowie praktischen Prüfung) nachweisen muss. Reiten zählt zu den gefährlichsten Sportarten und nur das notwendige Wissen, das man auch in der Praxis umsetzen kann, ist sowohl Unfallverhütung sowie ein optimaler Pferdeschutz.
"Der Käufer eines Pferdes hat neben der vollen Verantwortung für das Lebewesen Pferd auch die volle Verantwortung zur Unfallverhütung, er darf weder sich noch andere gefährden", mahnt die Sprecherin der Pferdschutz-Initiative 2015 Brigitte Kübbeler, "aber das funktioniert tatsächlich nur, wenn der Pferdekäufer das erforderliche Wissen hat und dieses auch nachweisen muss - gefordert ist hier der Gesetzgeber."
Und deshalb fordert die Pferdeschutz-Initiative 2015 die Politik dringend auf, unbedingt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Pferdekäufer nicht weiterhin ohne jegliche Qualifikation ein Pferd kaufen können. Es ist erforderlich, dass im Tierschutzgesetz § 11 als weiterer Punkt "Kauf von Pferden" aufgenommen wird, dass nur diejenigen ein Pferd kaufen können, die auch die notwendige Qualifikation haben.
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Informationen zum Artikel
Kontakt:
Pferdeschutz-Initiative 2015, Bohnenhof 16, 53773 Hennef, Telefon: 02248-9168415
E-Mail: info@pferdeschutz-initiative2015.de Internet: www.pferdeschutz-initiative2015.de
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